4.1. Abmahnungen durch Anwaltskanzleien oder Verbraucherschutzvereine
Für Unternehmen oder Verantwortliche bestehen hohe Haftungsrisiken bei Datenschutzverletzungen oder Verstößen. Hier einige aufgezählte Beispiele, wo Abmahnungen ausgesprochen wurden:
4.2. Umgang mit seinen persönlichen Daten im Alltag
Unsere persönlichen Daten werden heute im Zeitalter des Internets täglich mit den sozialen Mediendiensten wie z.B. Google, Facebook, Twitter usw. geteilt und ausgetauscht. Ebenso benötigen Onlinebanking oder Onlineshops zur Autorisierung immer irgendwelche persönlichen Adressdaten, damit man in das jeweilige System gelangen bzw. eintreten kann. Laut einer ARD/ZDF Onlinestudie von 2021 nutzen 67 Millionen Menschen in Deutschland das Internet, davon die Hälfte mehrmals am Tag. Das Problem beim Smartphone oder Tablet-Tracking kennen die meisten Anwender, hier weiß Google und Co. immer an welchem Ort wir uns befinden. Der chinesische Staat geht noch einen Schritt weiter und überwacht seine Bürger in der Öffentlichkeit durch Audio- und Video-Überwachung. Aber nicht nur der Staat kann uns überwachen, wir uns selbst auch über Smarthome- Geräte und -Dienste, mit denen wir unseren kompletten privaten Raum im Internet überwachen können. Auch das Nutzen beliebter Payback-Karten hilft bestimmten Unternehmen aus unserem Einkaufsverhalten ein entsprechendes Verhaltensprofil zu erstellen. Je mehr persönliche Daten wir den digitalen Systemen zur Verfügung stellen, desto genauer können heutige Softwareprogramme mit Hilfe von Algorithmen ein Profil über unser privates Leben erstellen.
Daher sollte man die eigene Entscheidung nicht gänzlich den digitalen Systemen überlassen, sondern besonnen und bewusst selbst entscheiden, wann, wo, wie lange und wer persönliche und private Daten bekommen darf.
4.3. Presse - Veröffentlichung
Einen ausführlichen und interessanten Bericht / Anzeige von mir finden Sie auf den folgenden Button:
OLG Hamm zum "Datendiebstahl" bei Facebook, Nutzer (Betroffene) müssen konkreten Schaden darlegen, folgender interessanter Artikel hierzu auf LTO.de von Leonie Ott 06.09.2023: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-7u1923-schadensersatz-facebook-meta-datenschutz-datendiebstahl-immaterieller-schaden/
4.4. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedet und muss ab einer Unternehmensgröße von mehr als 50 Beschäftigten seit Dezember 2023 entsprechend umgesetzt werden. Anlass für diese Umsetzung sind die EU-Whistleblowing-Richtlinie. Whistleblower (Hinweisgeber) sind für freie und demokratischen Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, Missstände im Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen usw. aufzudecken. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen die Hinweisgeber infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen, ihnen Rechtssicherheit und Schutz ihrer Identität zu geben. Daher trat am 16. Dezember 2019 die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebenden in Kraft, die dann entsprechend in den EU-Mitgliedsstaaten in eigenen nationalen Gesetzen umgesetzte werden mussten.
Laut neuem Gesetz müssen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitenden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern künftig sichere interne Meldekanäle bereitstellen. Hier mal ein paar wichtige Richtlinien des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes:
Sollten noch keine internen Meldestellen eingerichtet sein, können hier Ordnungswidrigkeiten bis zu mehreren Tausend Euro geahndet werden. Ebenso können Hinweisgeber, wenn keine interne Meldestelle im Unternehmen existieren, ihre Missstände bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) melden.
Die interne Meldestelle werden durch eine oder mehrere Vertrauenspersonen besetzt, d.h. eine oder mehrere Personen die Meldungen von Beschäftigten entgegennehmen und Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber rückmelden. Mögliche Meldestellen können z. Bsp. sein Datenschutzbeauftragte, Rechtsberater aber besser noch eigene Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit weisungsungebunden ausüben können. Diese Personen können neben ihrer Funktion als interne Meldestelle auch weiterhin normal ihre Tätigkeit ausüben. Bei der Benennung der Beauftragten ist sicherzustellen, dass deren Aufgaben keine Interessenkonflikte verursachen und sie unabhängig handeln können (gemäß § 15 Absatz 1 HinSchG), somit darf weder Geschäftsleitung noch Personalleitung diese Funktion ausüben.
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html
Karikatur von https://www.gdd.de/downloads/materialien/cartoons
Quellen- und Literaturverzeichnis
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Datenschutz-Grundverordnung - Bundesdatenschutzgesetz - Texte und Erläuterungen (Info 1), in: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/broschueren_node.html
[13.10.2022].
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Die Datenschutzbeauftragten in Behörden
und Betrieben, in: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO4.pdf?__blob=publicationFile&v=12
[13.10.2022].
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V: Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung, in:
https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/gdd-praxishilfe_i_dsb-nach-ds-gvo_version-2.0
[04.10.2022].
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte nach DS-GVO und BDSG, in: https://www.gdd.de/service/download-bereich/broschueren/der-betriebliche-datenschutzbeauftragte
[04.10.2022].
Kurzdarstellungen zur Europäischen Union Europäisches Parlament: Schutz personenbezogener Daten, in:
https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/157/schutz-personenbezogener-daten
[08.09.2022].
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts: Praxishilfen A-Z, in: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/praxishilfen/#datenschutzbeauftragte
[12.09.2022].
Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen e.V.: Lehrgangsteil Datenschutzrecht und -praxis. Datenschutzbeauftragte/r IHK 2018, Dr. Martin Eßer 2018.
Alle Rechte vorbehalten | KeDID